- Beinhaltet A1, AM
 - direkter Erwerb
 - ab 18 Jahre
 - Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg.
 - Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
 - Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.